Jeder Bauherr ist, ab einer bestimmten Größe des Bauvorhabens, gesetzlich verpflichtet einen Baukoordinator zur Umsetzung und Einhaltung des BauKG zu beauftragen.
Der Planungskoordinator...
- arbeitet einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan aus (SiGePlan)
- erstellt Unterlagen für spätere Arbeiten
- koordiniert die Umsetzung der Gefahrenverhütung
Der Baustellenkoordinator...
- koordiniert die Umsetzung der Gefahrenverhütung durch die Bauunternehmen (Umsetzung des SiGePlans)
- sorgt für die Koordination zwischen den ausführenden Firmen
- hat eine Aufzeichnungspflicht und führt Bestandsaufnahmen durch
- informiert den Bauherrn bei festgestellten Gefahren
- hat das Recht und die Pflicht, sich bei nicht ausreichenden Maßnahmen an das Arbeitsinpektoriat zu wenden
Wir übernehmen gerne die Pflichten und Aufgaben des Planungs- und Baustellenkoordinators!