Jeder Bauherr ist, ab einer bestimmten Größe des Bauvorhabens, gesetzlich verpflichtet einen Baukoordinator zur Umsetzung und Einhaltung des BauKG zu beauftragen. Der Baukoordinator kontrolliert die Einhaltung der Vorschriften, koordiniert die Arbeitsabläufe und trägt somit zur Einhaltung der Bauzeit bei.

Der Planungskoordinator…

  • arbeitet einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan aus (SiGePlan)
  • erstellt Unterlagen für spätere Arbeiten
  • koordiniert die Umsetzung der Gefahrenverhütung

Der Baustellenkoordinator…

  • koordiniert die Umsetzung der Gefahrenverhütung durch die Bauunternehmen (Umsetzung des SiGePlans)
  • sorgt für die Koordination zwischen den ausführenden Firmen
  • hat eine Aufzeichnungspflicht und führt Bestandsaufnahmen durch
  • informiert den Bauherrn bei festgestellten Gefahren
  • hat das Recht und die Pflicht, sich bei nicht ausreichenden Maßnahmen an das Arbeitsinpektoriat zu wenden

Wir übernehmen gerne die Pflichten und Aufgaben des Planungs- und Baustellenkoordinators!